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Praxis für Psychotherapie

Dipl.-Psych. Anja Heydenreich

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Wie gehe ich vor, um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können?

Für Psychotherapie besteht ein Erstzugangsrecht. D.h. Sie benötigen keinen Überweisungsschein und können sich direkt für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten anmelden.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei meiner Praxis um eine Bestellpraxis handelt und es somit keine offenen Sprechstunden gibt.


Vor dem ersten persönlichen Kontakt in der Praxis ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich: ☎ 0375 30 34 688.


Wer übernimmt die Kosten?

Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Sprechstunden, probatorischen Sitzungen und die Behandlung.


Inhaber einer privaten Krankenversicherung sollten im Vorfeld abklären, ob die Rückerstattung psychotherapeutische Leistungen eingeschlossen ist.


Wie ist der Ablauf?

Zum Erstgespräch, oder zur ersten Sprechstunde und ggf. weiteren Gesprächen sollten Sie sich 5 bis max. 10 Minuten vorher in der Praxis einfinden.


Das Erstgespräch dauert, wie ggf. auch die nachfolgenden Sprechstunden, probatorischen und therapeutischen Sitzungen 50 Minuten.


Das Mitbringen der Versichertenkarte/Gesundheitskarte ist bei gesetzlich Versicherten notwendig (auch jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Quartals).


Sollten Sie von Ihrem Arzt einen Überweisungsschein ausgestellt bekommen haben, dann bringen Sie ihn bitte zum Erstgespräch mit.


Wozu dienen Erstgespräch(e)/Sprechstunde(n)?

Seit 2017 gilt, dass vor Aufnahme einer Psychotherapie eine Sprechstunde stattfinden muss, es sei denn, Sie waren im Vorfeld in einer Klinik und haben von dort die Empfehlung einer ambulanten Psychotherapie erhalten.


Das Erstgespräch (erste Sprechstunde oder erste probatorische Sitzung) dient neben dem gegenseitigen Kennenlernen dazu, dass ich mir einen ersten Eindruck über die bestehende Symptomatik, den Verlauf, die bisherigen Behandlungen und ihre Erwartungen machen kann. Es wird geprüft welche Therapieform die richtige ist und es werden weitere Schritte besprochen.


Neben Diagnostik (auch über Fragebögen) geht es inhaltlich um die Analyse bisheriger Bewältigungsversuche, die Ressourcen und angezielten Veränderungen, welche inhaltiche Grundlage des Behandlungskonzeptes sind.


Unverzichtbar im Rahmen einer psychotherapeutischen Begegnung ist es, einzuschätzen, ob beiderseitig eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zu erwarten sein wird, ohne diese wäre eine anschließende Therapie wenig erfolgversprechend einzuschätzen.


Es können 10 Sitzungen à 25 Minuten Sprechstunde und bis zu 4 Sitzungen à 50 Minuten Probatorik stattfinden.


Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Für den Antrag zur Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse ist es erforderlich, dass ein Arzt eine medizinische Abklärung durchführt und in einem Konsiliarbogen das ärztliche Einverständnis für die Durchführung einer Psychotherapie erteilt.


Bei Patienten die innerhalb einer 2-Jahres-Frist wiederholt eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, ist meist ein Gutachtenverfahren notwendig. D.h. ein von der Krankenkasse autorisierter Gutachter erhält von mir (als Ihre Therapeutin) ein anonymisiertes Gutachten. Per diesem Gutachten entscheidet dann der Gutachter über die Empfehlung der Kostenübernahme gegenüber Ihrer Krankenkasse.


Nachdem Sie gemeinsam mit mir den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Kostenübernahmebestätigung, die im Falle einer Kurzzeittherapie vorerst 12 Sitzungen à 50 Minuten (verlängerbar auf 24 Stunden), oder bei einer Langzeittherapie (gutachterpflichtig) 60 Sitzungen à 50 Minuten umfasst.


Eine Verlängerung der Therapie ist dann wiederum gutachtenpflichtig - das Prozedere obliegt meiner Verantwortung (als Ihrer Therapeutin).


Bei Psychotherapeuten gilt wie bei Ärzten die Schweigepflicht!